Alle regulären Hebammenleistungen werden von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt. Privat versicherte Frauen müssen sich über ihre Leistungsansprüche bei ihrer privaten Krankenversicherung informieren.
Hebammenleistung sind:
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Vorgespräch |
Wenn Hebammen zusätzliche Qualifikationen haben und weitere Angebote bereithalten, werden diese in der Regel nicht von der Krankenkasse übernommen.
Zu diesen zählen z.B. Babymassage, Akupunktur, Entspannungsmassagen